Spielordnung für die Nutzung der Außenplätze im STC

14.03.2023

Der STC hat die Spielordnung für die Nutzung der Außenplätze überarbeitet und bittet um Kenntnisnahme und Beachtung!

Spielordnung Schenefelder Tennis-Club e.V.

 

Die vorliegende Spielordnung regelt die Nutzung der Außenplätze des Clubs.

 

§ 1 Spielberechtigung

1.) Spielberechtigt sind alle Clubmitglieder, soweit sie satzungsgemäß ihren Beitrag entrichtet haben.

2.) Passive Mitglieder und Gäste sind ebenfalls spielberechtigt. Die erforderlichen Voraussetzungen regelt §6 der Spielordnung.

3.) Die Plätze dürfen nur mit den dafür geeigneten Tennisschuhen bespielt werden.

 

§ 2 Platzreservierung für Mitglieder

1.) Die Platzreservierung erfolgt ausschließlich über das Online-Buchungssystem Book & Play (B&P) unter der Internet-Adresse www.bookandplay.de.

2.) Dazu haben sich die spielberechtigten Mitglieder mit ihren persönlichen Daten anzumelden. Im Interesse einer reibungslosen und transparenten Platzorganisation sind alle Mitglieder aufgefordert ihren Namen systemseits freizugeben.

3.) Plätze können über B&P bis zu 7 Tage im Voraus gebucht werden. Es können maximal 2 Spielstunden hintereinander gebucht werden.

4.) Werden gebuchte Plätze nicht innerhalb von 10 Minuten bespielt, gelten sie als freigegeben. In diesem Fall können andere Spieler den Platz für die Dauer der ursprünglichen Buchungszeit nutzen.

5.) Der Club behält sich Maßnahmen gegen diejenigen vor, die wiederholt gebuchte Plätze unstorniert oder ungenutzt lassen.

6.) Bitte bei Buchungen die automatische etwa 5-minütige Wässerung der Plätze 6-10 von 13-14 Uhr und der Plätze 1-5 von 14-15 Uhr beachten.

 

§ 3 Spielzeit

1.) Die Spielzeit beträgt 55 Minuten plus 5 Minuten für die Platzpflege.

2.) Im Rahmen der Platzpflege ist der Platz vor dem Verlassen ganzflächig abzuziehen. Gegebenenfalls ist der Platz vor Spielbeginn und auch nach dem Abziehen zu sprengen.

 

§ 4 Platzreservierung für Medenspiele, Turniere und Mannschaftstraining

1.) Terminierte Meden-, Ranglisten- sowie interne und externe Turnierspiele haben Vorrang vor Einzelbuchungen der Mitglieder.

2.) Die Platzbelegung für die Medenspiele wird vom Sportwart festgelegt und zeitnah in B&P ausgewiesen. Änderungen können nur durch den Sportwart oder ersatzweise durch den Vorstand erfolgen.

3.) Darüber hinaus liegt es im Ermessen des Sportwarts den für Medenspiele gemeldeten Mannschaften Trainingsplätze zuzuweisen. Diese sind ebenfalls in B&P frühzeitig, spätestens aber mit Freigabe des Spielbetriebs zu Beginn der Sommersaison als gebucht auszuweisen.

Für kurzfristig nicht genutzte, aber gebuchte Trainingsplätze gilt §2, #4 entsprechend.

 

§ 5 Jugendliche und Jugendplätze

1.) Jugendliche sind Mitglieder, die noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben.

2.) Das Training und freies Spielen der Jugendlichen wird durch den Jugendwart und das Trainerteam festgelegt. Die Regelungen zur Platzreservierung gemäß §4 gelten entsprechend.

3.) Darüber hinaus haben Jugendliche, die zu Beginn des Kalenderjahres das 16. Lebensjahr vollendet haben, die gleichen Platzbelegungsrechte und -pflichten wie Erwachsene.

 

§ 6 Passive Mitglieder und Gastspieler

1.) Jedem Mitglied ist es erlaubt, mit einem Gast zu spielen. Dieses ist eine Ausnahme-regelung die jederzeit als Ganzes oder einzelnen Mitgliedern gegenüber durch den Vorstand aufgehoben werden kann.

2.) Das Mitglied muss den Gast über das Buchungssystem B&P als Mitspieler buchen (Mitspieler „Gast“). Die Spielgebühr ist gemäß den Regelungen in B&P auf das angegebene Vereinskonto zu überweisen.

3.) Spiele mit einem Gast sind montags bis freitags jeweils bis 17.00 Uhr möglich. Samstag, Sonntag und an Feiertagen gelten keine zeitlichen Beschränkungen.

4.) Während der Medenspiele sowie Turnieren sind Gastspieler nicht zugelassen.

5.) Die Gastgebühr beträgt für Erwachsene € 10,00 pro Stunde pro Platz und für Jugendliche ab dem 16. Lebensjahr € 6,00 pro Stunde pro Platz.

6.) Diese Regelung gilt für max. 5 Spiele pro Gast in einer Saison.

7.) Passive Mitglieder haben den gleichen Status wie Gastspieler. Sie haben eine begrenzte

Spielberechtigung (5 x pro Saison). Die Gebühren entfallen bzw. sind durch den passiven

Jahresbeitrag gedeckt.

 

§ 7 Platzsperre

1.) Die Plätze können bei Bedarf zur Pflege und Bewässerung vom Platzwart oder von

anderen dazu berechtigten Personen gesperrt werden. Diese Anweisungen sind für alle

Spieler bindend.

2.) Eintragungen, die in diese Zeit fallen, werden ersatzlos gestrichen.

3.) Trainer, Angestellte und Vorstandsmitglieder des Clubs sind berechtigt, jederzeit zu kontrollieren, ob Plätze entsprechend der Spielordnung richtig gebucht worden sind.

Bei Verstößen gegen die Spielordnung behält sich der Club vor, die entsprechenden Spieler*innen temporär für die Platznutzung zu sperren.

 

Diese Spielordnung hebt alle früheren auf.

 

 

Datum

 

Der Vorstand                                                                                     Schenefeld, den 16.02.2023

 

Bild zur Meldung: Spielordnung für die Nutzung der Außenplätze im STC